Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

René Weinert - anydoors
Stand: Januar 2025

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Durchführung von Teamevents, GPS-Rallyes, Teambuilding-Maßnahmen und sonstigen Veranstaltungen, die zwischen René Weinert - anydoors (nachfolgend "anydoors" oder "Veranstalter") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") geschlossen werden.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, anydoors stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von anydoors zustande. Angebote von anydoors sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

Die in der Auftragsbestätigung genannten Leistungen sind Grundlage des Vertrages. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. anydoors behält sich vor, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist und den Charakter der Veranstaltung nicht grundlegend verändert.

Wetterbedingte Anpassungen des Programms sind möglich und liegen im Ermessen von anydoors, sofern die Sicherheit der Teilnehmer gewährleistet werden muss.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Zahlungsmodalitäten:

  • Anzahlung: 50% des Gesamtpreises sind bei Vertragsschluss fällig
  • Restzahlung: Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen
  • Neukunden: Bei Erstkunden kann eine Vorauszahlung von 100% verlangt werden

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

§ 5 Teilnehmerzahl

Die vereinbarte Teilnehmerzahl ist in der Auftragsbestätigung genannt.

Erhöhung der Teilnehmerzahl: Gegen Aufpreis jederzeit möglich, soweit organisatorisch durchführbar. Die zusätzlichen Teilnehmer werden zum vereinbarten Preis pro Person berechnet.

Reduzierung der Teilnehmerzahl:

  • Bis zu 10% Reduzierung: kostenfrei bis 8 Tage vor der Veranstaltung
  • Mehr als 10% Reduzierung:
    • Bis 21 Tage vorher: 30% des Ausfallbetrags
    • 20-15 Tage vorher: 50% des Ausfallbetrags
    • 14-8 Tage vorher: 70% des Ausfallbetrags
    • Weniger als 8 Tage vorher: 80% des Ausfallbetrags

Die tatsächliche Teilnehmerzahl am Veranstaltungstag ist maßgeblich für die Abrechnung, sofern sie die angemeldete Zahl übersteigt.

§ 6 Rücktritt und Stornierung

Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Es gelten folgende Stornierungsgebühren:

  • Mehr als 6 Monate vor der Veranstaltung: 25% des Gesamtpreises
  • 6-3 Monate vorher: 50% des Gesamtpreises
  • 3 Monate bis 3 Wochen vorher: 75% des Gesamtpreises
  • Weniger als 3 Wochen vorher: 100% des Gesamtpreises

Der Auftraggeber kann einen Ersatzteilnehmer oder ein Ersatzunternehmen stellen. In diesem Fall entfallen die Stornogebühren, jedoch können Mehrkosten für Umprogrammierung berechnet werden.

Rücktritt durch anydoors: anydoors kann vom Vertrag zurücktreten, wenn höhere Gewalt, Ausfall des Trainers durch Krankheit oder andere unvorhergesehene Umstände die Durchführung unmöglich machen. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

§ 7 Leistungsänderungen

Änderungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsschluss werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Daraus resultierende Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Preisanpassungen sind zulässig, wenn zwischen Auftragsbestätigung und Veranstaltungstermin mehr als 3 Monate liegen und sich in dieser Zeit Kostenfaktoren (Personal, Material, Locations) erheblich erhöhen.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

  • Alle relevanten Informationen über die Teilnehmer rechtzeitig mitzuteilen (Allergien, gesundheitliche Einschränkungen, Schwimmfähigkeit bei Wasseraktivitäten)
  • Die Teilnehmer über die Anforderungen und Risiken der Veranstaltung zu informieren
  • Dafür zu sorgen, dass die Teilnehmer angemessen gekleidet und ausgerüstet sind
  • Anweisungen der Trainer/Teamer von anydoors zu befolgen

§ 9 Haftung und Gewährleistung

anydoors haftet für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Für leichte Fahrlässigkeit haftet anydoors nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Ausschluss der Haftung:

  • Für Schäden an mitgebrachten Wertgegenständen (Schmuck, Elektronik, Kleidung)
  • Für Schäden durch Nichtbeachtung von Sicherheitshinweisen
  • Für Verletzungen bei Wettkämpfen und sportlichen Aktivitäten, sofern übliche Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden
  • Für Leistungen Dritter (z.B. Caterer, Locations), es sei denn, anydoors hat diese schuldhaft fehlerhaft ausgewählt

Schwimmfähigkeit: Bei Events mit Wasseraktivitäten müssen alle Teilnehmer in der Lage sein, mindestens 100 Meter in Alltagskleidung zu schwimmen. Der Auftraggeber bestätigt dies bei der Buchung.

Alkohol/Drogen: Teilnehmer, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Rückerstattungen erfolgen nicht. anydoors haftet nicht für Schäden, die in diesem Zusammenhang entstehen.

§ 10 Gewährleistung

Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Wochen nach Durchführung der Veranstaltung schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängeln kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Nachbesserung, angemessene Minderung des Preises oder Ersatzleistung verlangen.

§ 11 Bild- und Videoaufnahmen

anydoors erstellt während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen für Dokumentationszwecke. Diese werden dem Auftraggeber nach der Veranstaltung für einen Zeitraum von 14 Tagen in einer passwortgeschützten Online-Galerie zur Verfügung gestellt.

anydoors ist berechtigt, Aufnahmen für Marketing- und Werbezwecke (Website, Social Media, Broschüren) zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die erforderlichen Einwilligungen der Teilnehmer nach DSGVO einzuholen.

§ 12 Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

§ 13 Datenschutz

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 14 Urheberrechte

Alle von anydoors entwickelten Konzepte, Spielideen, Programme und Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe an Dritte oder eigene Nutzung ohne ausdrückliche Genehmigung ist untersagt.

§ 15 Schlussbestimmungen

Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von René Weinert - anydoors.

Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


Bei Fragen zu unseren AGB kontaktieren Sie uns gerne:
E-Mail: info@anydoors.de
Telefon: 0335 2762 888-0